Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Zum Download des GAV mit folgendem Link: https://www.suissetec.ch/de/gav.html

A) Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Schweizerischen Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Spenglerei- und Sanitärinstallationsgewerbe
vom 1. Januar 2019

Abgeschlossen zwischen dem Schweizerisch Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband (suissetec) einerseits und den Gewerkschaften Unia und Syna andererseits. Der GAV muss vom Bundesrat stets allgemeinverbindlich erklärt werden. Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages gelten unmittelbar für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen des Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Spenglerei- und Sanitärinstallationsgewerbes», unabhängig davon, ob die Betriebe einem Verband angehören oder nicht.

Die Bestimmungen gelten auch für Betriebe aus dem Ausland, die entsprechende Dienstleistungen in der Schweiz ausführen.Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Die Gesamtfassung des GAV
ist in einer Broschüre mit rund 140 Seiten A5 niedergelegt und enthält auch zahlreiche weitere Vereinbarungen zwischen den Parteien.
suissetec Mitglieder erhalten die Broschüre vom Zentralverband im Frühling 2019 zugestellt. Danach kann sie bei der Paritätischen Landeskommission (PLK), Weltpoststrasse 20, Postfach 272, 3000 Bern 15 bestellt werden, Tel. 031 350 23 59.

B) Ergänzungsbestimmungen zum GAV
Der GAV lässt in Artikel 5 die Vereinbarung von Ergänzungsbestimmungen zu, in welchen örtliche oder regionale Besonderheiten abweichend vom Landes-Gesamtarbeitsvertrag geregelt werden dürfen. Die für unsere Gewerbe gültigen Ergänzungsbestimmungen wurden von den Sektionen aufgekündigt und sind demzufolge ausser Kraft gesetzt.